Impressum

Guldmann GmbH

Unter den Eichen 5
Haus E, Eingang II
D - 65195 Wiesbaden

Telefon: +49 611 97 453-0
Telefax: +49 611 30 00 18

E-Mail: info@guldmann.de
Internet: www.guldmann.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Niels Karing

Registergericht:
Amtsgericht Wiesbaden

Registernummer:
HRB 10730

Umsatzsteuer -Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 812 119 593

Steuernummer:
040/2348/6073

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Niels Karing

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhalticher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Guldmann GmbH

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche mit uns geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Vereinbarung und Lieferung
Angebote sind freibleibend. Für Inhalt und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftrags-bestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei telefonischer Auftrags-erteilung trägt der Besteller die Verantwortung für die Richtigkeit der einzelnen Angaben.

Ist es uns nicht möglich, für den Besteller eine Kreditversicherung zu üblichen Bedingungen abschließen zu können, so können wir ein Angebot widerrufen oder bei bereits abgeschlossenem, aber noch nicht ausgeführtem Liefervertrag vom Besteller Zahlung Zug um Zug gegen Absendung der Ware verlangen. Wenn der Besteller sich in solchen Fällen trotz Aufforderung weigert, die Zahlung Zug um Zug zu
erbringen, können wir vom Vertrag zurücktreten.

Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin zugesagt werden. Die Fristen laufen vom Tage der Auftragsbestätigung an. Vereinbarte Lieferzeiten und Termine sind eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei Ausbleiben der Lieferung ist der Besteller zu Rechtsbehelfen jedweder Art erst berechtigt, nachdem uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Teillieferungen sind zulässig.

Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt und unter Einsatz von angemessenen Mitteln nicht abwenden können, gleichviel, ob diese Umstände bei uns oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind. Als solche gelten beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Fehlen von geeigneten Transportmitteln, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe sowie im Fall von Streik und Aussperrung. Wir werden dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

Der Besteller behält das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Aufhebung des Vertrages zu erklären.

Auch für den Fall eines Lieferverzugs sind Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen, soweit wir unsere Vertragspflichten nicht in einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Weise verletzt haben. Auch dann haften wir nicht für ein nicht ohne weiteres vorhersehbares Schadensersatzrisiko, auf das uns der Besteller vor Vertragsabschluß nicht hingewiesen hat.

Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Besteller ist dieser zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 30% des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, er führt den Nachweis, daß ein Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

Versand und Gefahrenübergang
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Versand erfolgt stets - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den ersten Beförderer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, auf den Besteller über, ohne daß es hierzu einer Anzeige bedarf.

Preise und Zahlungsbedingungen
Es werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager zuzüglich Frachtkosten und gegebenenfalls Zoll. 

Bei Lieferungen, die mindestens fünf Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, behalten wir uns vor, die am Liefertage gültigen Preise zu berechnen.

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen seit dem Tage der Rechnungsstellung (auf unserem Konto eingehend), soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt zahlungshalber, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wir sind berechtigt, Scheck- oder Wechselzahlungen zurückzuweisen.

Bei Zielüberschreitung ist der Besteller zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 8 % über dem amtlichen Basiszinssatz verpflichtet, es sei denn, er führt den Nachweis, daß ein Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Besteller kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Scheckprotest, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge fällig zu stellen, und Barzahlung gegen Rückgabe zahlungshalber angenommener Schecks oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns - auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.

Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne daß hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen unsnicht gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Besteller verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies schriftlich.

Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer, Diebstahl, Einbruch und Wasserschäden versichern zu lassen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung unverzüglich zu untersuchen und äußerlich erkennbare Mängel unverzüglich schrift-lich mitzuteilen; verdeckte Mängel sind unverzüg-lich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen der Ware sind in jedem Fall vor Verarbeitung, Benutzung, Weiterveräußerung oder Einbau der gelieferten Gegenstände schriftlich mitzuteilen und unsere Weisungen abzuwarten.

Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigten, kann der Besteller keine Rechte herleiten.

Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die
Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten, soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, daß die gelieferte Ware an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Machen diese Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

Rücksendungen werden nur mit beiliegendem Rücksendeschein und deutlich sichtbarer Reklamationsnummer entgegengenommen. Rücksendeschein und Reklamationsnummer sind bei uns erhältlich.

Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Führt ein Sachmangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Sofern der Schaden auf einer schuldhaften
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer “Kardinalpflicht” beruht, haften wir im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.

Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, unsere leitenden Angestellten handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Wir übernehmen keine Gewährleistung für fortdauernde Funktion, wenn Montagearbeiten mit anderen als den von uns vorgeschriebenen Guldmann-Beschlägen oder durch nicht autorisierte Guldmann-Monteure vorgenommen werden. Wir übernehmen ferner keine Haftung für Schäden aufgrund mangelnder Einweisung an den Geräten durch einen Zwischenverkäufer.

Personenhebe- und Personentransportgeräte sind gemäß MPG einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu warten; die Wartung ist in einem Wartungsbuch zu vermerken. Unsere Gewähr-leistungspflicht erlischt, wenn eine solche War-tung unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt wird. Wartungsverträge können mit Guldmann oder einem autorisierten Händler geschlossen werden.

Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluß bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse § 478 BGB bleibt unberührt.

Nacherfüllungsansprüche des Bestellers und damit auch das Recht auf Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren vorbehaltlich der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 BGB in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbrauchsmaterial wie Batterien und Platinen übernehmen wir nur die Gewährleistung für deren anfängliche
Funktion. Für Ansprüche aus dem ProdHaftG und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist unser Sitz, nach unser Wahl auch der Sitz des Abnehmers. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.

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